Mit der Verabschiedung des Mediationsgesetzes hatte man Hoffnungen verbunden, dass dadurch die Gerichte entlastet werden. Mittlerweile ist die Belastung der Gerichte aus anderen Gründen zurückgegangen (https://daserste.ndr.de/panorama/archiv/2017/Wie-ueberlastet-ist-die-Justiz-wirklich,justiz246.html). Dennoch wird die Mediation weniger genutzt als erwartet. Der Nachteil der Mediation ist offensichtlich, dass die Streitpartei ihren Fall dann nicht so abgeben kann wie, wenn sie über einen Rechtsanwalt klagen lässt. Sie bleibt weiter involviert und behält sehr stark den emotionalen Stress.Kommentare sind geschlossen.
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